Aufnahmeprüfung bei der BFSM

Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Nachweis der musikalischen Eignung.
Diese gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil.

  1. Praxis:
    Vorspiel im Hauptfachinstrument/Gesang
  1. Theorie:
    a: Allgemeine Musiklehre, Harmonielehre
    b: Gehörbildung
  1. Praxis:

    Gesangsvortrag, Tanz, Schauspiel

  1. Theorie:

    a: Allgemeine Musiklehre, Harmonielehre
    b: Gehörbildung

Weitere Aufnahmevoraussetzungen sind:

  1. Der erfolgreich Mittelschulabschluss
  2. Die gesundheitliche Eignung für die gewählte Fachrichtung
  3. Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 (DSH-Zertifikat).
    Der Nachweis ist spätestens zum Aufnahmeprüfungstermin vorzulegen.
    Bei fehlendem Nachweis bleibt die Zulassung zur Aufnahmeprüfung verwehrt.

Externe BewerberInnen können in das künstlerische Aufbaujahr aufgenommen werden, wenn sie die Hochschul- oder Fachhochschulreife und musikalische Eignung nachweisen können. Diese wird ebenso durch eine praktische und theoretische Prüfung festgestellt.

Information

Berufsfachschule für Musik
Konrad-Mayer-Str. 2
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel.: 09661 3088
Fax: 09661 53551
Email: Berufsfachschule für Musik

Eine Einrichtung des
Bezirks Oberpfalz

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