Sie wählen ein Hauptfachinstrument. Diesem ist ein Pflichtfachinstrument zugeordnet. Im Hauptfach werden wöchentlich zwei, im Pflichtfach eine Einzelunterrichtsstunde erteilt. Jeder Instrumentalist erhält zudem Einzelunterricht in Stimmbildung.
Grundsätzlich gilt:
Ist das Hauptfach ein Melodie- oder Zupfinstrument, Gesang oder das Fach Perkussionsinstrumente, so ist das Pflichtfachinstrument Klavier. Ist das Hauptfach Klavier, so ist das Pflichtfachinstrument ein Melodie- oder Zupfinstrument oder das Fach Perkussionsinstrumente.
Eignungsprüfung
Ein Vorspiel erfolgt nur auf dem Hauptfachinstrument. Zudem sind Theoriekenntnisse nachzuweisen.
Der Schwierigkeitsgrad der Vortagsstücke im Hauptfach ist aus der Literaturvorschlagsliste beim Klick auf das jeweilige Instrument ersichtlich.
Wie viele Stücke zu spielen sind und was in der Theorie verlangt wird, zeigt ein Klick auf die folgende Aufzählung:
- Anforderungen für die Eignungsprüfung Hauptfach Instrument / Kirchenmusik -Theorie
- Testprüfungsbogen Allgemeine Musiklehre
- Testprüfungsbogen Gehörbildung
Folgende Instrumente können als Hauptfach gewählt werden:
(Beim Klick auf das Instrument erscheint die dazugehörige Literaturvorschlagsliste)
- Akkordeon
- Blockflöte
- Cembalo
- Euphonium
- Gitarre
- Klarinette
- Klavier
- Orgel (Kirchenmusik in C kath.)
- Posaune
- Querflöte
- Saxophon
- Schlagzeug (Percussion)
- Trompete
- Tuba
- Viola (Bratsche)
- Violine
- Waldhorn
Weitere Instrumente auf Anfrage.